Benutzer- und Gebührenordnung

für die  Freizeitanlage/Grillhütte der Ortsgemeinde Mastershausen im Hallgarten

Grillhütte in der Freizeitanlage

Grillhütte in der Freizeitanlage „Im Hallgarten“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Belegungsplan der Grillhütte

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Nutzungsvertrag zum Ausdrucken (Bestandteil der Buchung – bitte ausfüllen)

>> Buchungsformular-Online <<

Die Freizeitanlage/Grillhütte ist eine Einrichtung der Gemeinde Mastershausen.

Hausrecht

Der Gebäudewart übt auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude der Freizeitanlage das  Hausrecht aus. Er hat bei Störungen die Maßnahmen zu ergreifen,

die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlich sind.

Bei schweren Verstößen des Nutzers gegen die Vertragsinhalte oder die öffentliche

Ordnung kann er die laufende Veranstaltung zwangsweise  beenden.

 

Veranstaltungen

Für  Geburtstagsfeiern und Partys von Jugendlichen unter 18 Jahre steht die Freizeitanlage grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Der Gebäudewart händigt den für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen den Schlüssel aus und weist diese in die Handhabung der Gebäudefunktion (Licht, Reinigung u. ä.) ein. Er überprüft zusammen mit dem Nutzer den Reinigungszustand vor und nach jeder Veranstaltung.

Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Vor jeder kostenpflichtigen Nutzung ist der Zählerstand beider Zähler zu notieren.

Die Abrechnung und Zahlung der Kosten erfolgt bei Rückgabe des Schlüssels.

Die Kosten pro kWh Strom betragen 30 Ct, für den m³ Wasser 3.00 Euro.

 

Die Einweisung in die Handhabung der Küche erfolgt nach Checkliste, die  vom Nutzer zu unterzeichnen ist. Der Verlust oder die Beschädigung von Küchengeschirr muss vom Nutzer ersetzt werden.

Die Reinigung der Küche und der anderen Räume durch den Nutzer wird vom Hallenwart überprüft und bei unbefriedigender Ausführung erneut angeordnet.

Gemeinnützigen, sozialen oder schulischen Einrichtungen kann nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister ein (Teil-)Erlass der Nutzungsgebühr gewährt werden.

Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden nicht erlassen.

Anlagen und Geräte aus dem Gebäude werden grundsätzlich nicht verliehen.

Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.

Alle Terminvereinbarungen werden zwischen Hauswart und Nutzer getroffen.

Der Nutzer zahlt bei Schlüsselübernahme an den Hauswart eine Kaution in Höhe von 200.00 €, die nach Schlüsselrückgabe zurückgezahlt wird. Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt über einen Gebührenbescheid.  Bei mehrtägigen Veranstaltungen desselben Nutzers  beträgt die Nutzungsgebühr 50,00 € pro Tag.

 

Für nicht in Mastershausen wohnhafte Nutzer beträgt die Benutzungsgebühr 150,00—€ je Nutzungstag, die Kaution 300,00 €.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Inge Reez

Sonnenstraße 15

56869 Mastershausen

Tel. 06545/ 1236

Mastershausen, im August 2004