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Grillhütte „Im Hallgarten“

Die Freizeitanlage/Grillhütte ist eine Einrichtung der Gemeinde Mastershausen.

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Benutzungsgebühr (Lokal)
Kaution (Lokal)
Benutzungsgebühr (Auswärtig)
Kaution (Auswärtig)
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Nutzungsvereinbarung und Kosten der Grillhütte / Freizeitanlage „Im Hallgarten“ zum Download als PDF

Grillhütte - Nutzungsvereinbarung - Kosten (PDF)

Hausrecht

Der Gebäudewart übt auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude der Freizeitanlage das

Hausrecht aus. Er hat bei Störungen die Maßnahmen zu ergreifen,

die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlich sind.

Bei schweren Verstößen des Nutzers gegen die Vertragsinhalte oder die öffentliche

Ordnung kann er die laufende Veranstaltung zwangsweise beenden.

Veranstaltungen

Für Geburtstagsfeiern und Partys von Jugendlichen unter 18 Jahre steht die Freizeitanlage grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Der Gebäudewart händigt den für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen den Schlüssel aus und weist diese in die Handhabung der Gebäudefunktion (Licht, Reinigung u. ä.) ein. Er überprüft zusammen mit dem Nutzer den Reinigungszustand vor und nach jeder Veranstaltung.

Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Vor jeder kostenpflichtigen Nutzung ist der Zählerstand beider Zähler zu notieren.

Die Abrechnung und Zahlung der Kosten erfolgt bei Rückgabe des Schlüssels.

Kosten:

Die Miete für die Nutzung der Anlage beträgt:

Für in Mastershausen wohnhafte Personen € 75,00 pro Tag, Kaution € 200,00

Für nicht in Mastershausen wohnhafte Personen € 200,00 pro Tag, Kaution € 300,00.

Die Kosten pro kWh Strom betragen 30 Ct, für den m³ Wasser 5,00 Euro.

Die Rechnung wird durch die Verbandsgemeinde Kastellaun erstellt.

Die Kaution wird bei Rückgabe des Schlüssels, sofern keine Mängel festgestellt werden, in

voller Höhe erstattet.

Stornierungen:

Bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenfrei

Bis 7 Tage vor Veranstaltung 50%

Kürzer als 7 Tage keine Erstattung

Die Einweisung in die Handhabung der Küche erfolgt nach Checkliste, die vom Nutzer zu unterzeichnen ist. Der Verlust oder die Beschädigung von Küchengeschirr muss vom Nutzer ersetzt werden.

Die Reinigung der Küche und der anderen Räume durch den Nutzer wird vom Hallenwart überprüft und bei unbefriedigender Ausführung erneut angeordnet.

Gemeinnützigen, sozialen oder schulischen Einrichtungen kann nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister ein (Teil-)Erlass der Nutzungsgebühr gewährt werden.

Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden nicht erlassen.

Anlagen und Geräte aus dem Gebäude werden grundsätzlich nicht verliehen.

Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.

Alle Terminvereinbarungen werden zwischen Hauswart und Nutzer getroffen.

Der Nutzer zahlt bei Schlüsselübernahme an den Hauswart eine Kaution in Höhe von € 200.00 für Ortsansässige und € 300,00 für Auswärtige, die nach Schlüsselrückgabe zurückgezahlt wird.

Ihre Ansprechpartnerin:

Inge Reez

Sonnenstraße 15
56869 Mastershausen

Tel. 06545/ 1236