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Freiwillige Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr Mastershausen

Die Freiwillige Feuerwehr Mastershausen besteht aus 30 Frauen und Männern. Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören der Brandschutz, die technische Hilfeleistung, die allgemeine Hilfe sowie der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Damit die Feuerwehr immer auf dem neuesten Stand ist, müssen die Kameradinnen und Kameraden regelmäßig Ausbildungen und Übungen absolvieren. Dabei lernen sie viel über 1.Hilfe, Technik und Taktik. Eines kommt bei der Feuerwehr nie zu kurz: die Kameradschaft.

Du hast Lust auf ein cooles Ehrenamt? Dann melde dich beim Wehrführer der Feuerwehr Mastershausen Julian Nick (01512-0754434)!

Link zur Website der Freiwilligen Feuerwehr:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mastershausen

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mastershausen ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Seine Aufgabe ist es, die aktiven Wehrleute zu unterstützen und zu fördern. Alle Personen, welche die Freiwillige Feuerwehr unterstützen und dadurch den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in der Gemeinde fördern wollen, können Mitglied im Förderverein werden. Hier ein Auszug aus der Vereinssatzung:

Zweck und Aufgabe des Fördervereins:

(1) Der Verein hat die Aufgabe, das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz von Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung zu fördern.

(2) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in der Gemeinde,

b) Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Jugendfeuerwehr, der Mitglieder der Einsatzabteilung, der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung,

c) Beratung in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes,

d) Öffentlichkeitsarbeit.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(6) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(7) Der Verein verhält sich in religiösen, parteipolitischen und tarifrechtlichen Fragen neutral.