Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat mit Schreiben vom 13.04.2023 um Erläuterung einzelner Sachfragen unseres Antrages vom 21.12.22 gebeten.

Es wird eine Erläuterung der Relation der einzelnen Energieträger wie Holzhackschnitzel, Solarthermie und die Relevanz der Spitzenlastabdeckung (Notfallreserve) durch den Ölkessel gefordert.

Weiterhin ist die bereits erteilte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsgesetz für die Heizzentrale am bestehenden Bauhof zu erläutern. Zusätzlich sind einige mathematische Zwischenschritte in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung nachzureichen.

Die Anwendung von neuen Bundes- und EU-Richtlinien bereitet allen Beteiligten einen erheblichen Aufwand. Da der Förderantrag auf der Bearbeitungsebene angekommen ist, dürfte nach einem angemessenen Prüfzeitraum eine Bewilligung erfolgen.

Wust Gerhard, Ortsbürgermeister